Vielen Dank den über zweitausend Besuchern unserer Website sowie für die zahlreichen Anrufe und emails in den letzten Tagen!
Wir freuen uns, dass unsere kleine Informationskampagne mit einfachen Postkarten so viele Resonanz hervorgerufen hat!
Gleichzeitig bitten wir um Nachsicht, dass wir noch nicht alle Kontaktaufnahmen beantworten konnten. Dafür waren es einfach zu viele…
Unsere vielen Gespräche in den vergangenen Wochen und Monaten hatten gezeigt, dass für viele Weilheimer „Rosenloh“ noch kein Begriff war.
Von den gigantischen Dimensionen des Projekts hatten selbst diejenigen Weilheimer kaum eine Vorstellung, welche schon davon gehört hatten.
Auch war den wenigsten Weilheimern bewusst, welche massiven Auswirkungen eine Umsetzung der Pläne auf den Charakter des beschaulichen Weilheim, den Verkehr im Städtle und die Wohnkosten haben würde. Ganz zu Schweigen von den enormen finanziellen Risiken, welche mit dem Industriegebiet auf die Stadt Weilheim zukommen könnten.
Nach dem aktuellen Stand der Dinge wird der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 22.Februar über das Thema beraten und — vermutlich — einen Beschluss fassen.
In Abhängigkeit davon, wie dieser aussieht, gibt es mehrere Optionen:
Wenn der Gemeinderat in seinem Beschluss unseren Bedenken Rechnung trägt, dann können wir uns beglückwünschen und uns über das Erreichte freuen.
Wenn der Beschluss dagegen lediglich die kosmetischen „Korrektürchen“ aufweist, die bisher seitens der Verwaltung angekündigt wurden, dann bleibt uns formal nur noch eine Lösung:
Wir werden ein sogenanntes „Bürgerbegehren“ mit einer Unterschriftenaktion starten. Vereinfacht gesagt, heißt das: Wir müssen innerhalb von maximal 3 Monaten nach dem öffentlichen Bekanntwerden des Beschlusses die Unterschriften von mindestens 7% der Weilheimer Wahlberechtigten sammeln, um den Gemeinderatsbeschluss außer Kraft zu setzen.
Nach der Einreichung eines erfolgreichen (und formal korrekt ausgeführten) Bürgerbegehrens MUSS der Gemeinderat einen Bürgerentscheid durchführen lassen.
Im Vorlauf zu der Abstimmung des Bürgerentscheids erhalten die Bürgerinnen und Bürgern dann auch erstmals die Gelegenheit, in Informationsbroschüren und -Veranstaltungen der Verwaltung auch kritische Stimmen zu dem Projekt zu hören. Genau dies aber hat die Verwaltung in den bisherigen Veranstaltungen und schriftlichen Mitteilungen sehr konsequent vermieden. Ein Schelm wer Böses dabei denkt …
Es gibt noch eine dritte Variante: der Gemeinderat kann seinerseits beschliessen, ein „Ratsgbegehren“ einzuleiten. Das bedeutet, dass der Gemeinderat selber die Entscheidung der Bevölkerung zur Entscheidung vorlegt. Die Sammlung der Unterschriften würde dann entfallen. Allerdings liegt dann auch die Entscheidung über die genaue Fragestellung und die Details der Informationspolitik gegenüber der Bevölkerung beim Gemeinderat bzw. der Verwaltung.
Wir sind also gespannt, was die nächsten beiden Wochen und vor allem der 22. Februar im Gemeinderat bringen werden und freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.